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Markus Büschel
Bereitschaftsleiter
DRK KV Darmstadt-Land e.V.
OV Griesheim
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Eine veränderte Bedrohungs- und Risikolage für Deutschland führte nach dem 11. September 2001 zu einer Änderung im Zivilschutz. 

Mit der „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“ (Neue Strategie) aus dem Jahr 2002 beabsichtigten der Bund und die Länder, einen gesamtstaatlichen Bevölkerungsschutz sicherzustellen. 

Der Neuen Strategie folgte im Jahre 2007 ein zwischen Bund und Ländern abgestimmtes Neues Ausstattungskonzept für den Bevölkerungsschutz. 

Die Veränderung des sicherheitspolitischen Umfeldes in den vergangenen Jahren haben dazu geführt, dass im Rahmen einer verantwortungsvollen gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge auch für die Aufgaben der Zivilen Verteidigung eine aktualisierte konzeptionelle Grundlage geschaffen werden musste. 

Die Bundesressorts haben unter Koordinierung des BMI ein neues Gesamtkonzept der Bundesregierung für die Zivile Verteidigung erarbeitet. Die am 24. August 2016 vom Kabinett beschlossene Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) ist die Grundlage für die künftige ressortabgestimmte Aufgabenerfüllung im Bereich der Zivilen Verteidigung und bildet die Basis für die weiteren Arbeiten und Planungen in den Bundesressorts. 
Gegenstand der KZV ist die künftige Ausgestaltung der vier Aufgabenbereiche der Zivilen Verteidigung: 
1. Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, 
2. Zivilschutz, 
3. (Not-) Versorgung der Bevölkerung, 
4. Unterstützung der Streitkräfte. 

Die grundsätzliche Vorhaltung und Ausrichtung der zum Schutz der Gesundheit vorgehaltenen sanitätsdienstlichen Einheiten wurde in der KZV bestätigt. Der Bund ergänzt für Zwecke des Zivilschutzes den Sanitätsdienst der Länder durch Ausstattung und Ausbildung für die Aufstellung einer interoperablen, bundeseinheitlichen Sanitätseinheit. 

Die vom Bund den Ländern für den Zivilschutz zur Verfügung gestellte, ergänzende Ausstattung steht den Ländern zusätzlich (Doppelnutzen) für Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes zur Verfügung (§ 13 Abs. 3 ZSKG). 

Die Medizinische Task Force (MTF) ist Teil der Kernkomponente der ergänzenden Ausstattung im Bevölkerungsschutz. Bundesweit sind 61 MTF Einheiten geplant. 

Das vorliegende Rahmenkonzept der Medizinischen Task Force (RK MTF) listet die Funktion und den Aufbau der MTF sowie die Aufgaben und Leistung der fünf Teileinheiten (TE) jeder MTF auf. Das Rahmenkonzept beschreibt die Taktische Einheit und die sanitätsdienstlichen Aufgaben der MTF im Spannungs- und Verteidigungsfall und in der bundeslandübergreifenden Katastrophenhilfe in dynamischen Flächenlagen bei z. B. zerstörter Infrastruktur. 

Das RK MTF regelt, wie die taktischen Einheiten Gruppe, Zug und Verband der Medizinischen Task Force (MTF) im Spannungs- und Verteidigungsfall und bundesweit im länderübergreifenden Einsatz arbeiten. 

Der Einsatz der MTF sowie die Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte sollen sich am RK MTF orientieren. Neben diesen Reglungen gelten weiterhin die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere sind die geltenden Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. 

Die Innenministerien der sechzehn Bundesländer, die Bundesverbände der fünf Hilfsorganisationen sowie der Deutsche Feuerwehrverband wurden bei der Erstellung des Rahmenkonzeptes beteiligt.

Weitere Informationen zur MTF finden Sie auf den Seiten vom BBK.
Hier der Link dazu.

Rahmenkonzept Medizinische Task Force (MTF)

für die Aufstellung und den Einsatz der
Medizinischen Task Force